Startseite
DDP - 29.08.08
Limburg (ddp). Die Absetzung eines katholischen Dekans wegen dessen Segnung eines schwulen Ehepaars sorgt im Bistum Limburg weiter für Diskussionen. Am Donnerstagabend trafen sich die beiden Eheleute Jürgen Erbach und Kristof Heil mit Vertretern der Bistumsleitung, um über die Absetzung des Wetzlarer Dekans durch Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst zu sprechen. Eine Annäherung der Standpunkte kam dabei jedoch nicht zustande, wie Erbach und Heil mitteilten.
Interview:
Homosexuelle Gläubige sind keine Katakombenchristen
Am 15.08.2008, genau nach 20 Jahren, haben wir, Jürgen Erbach und Kristof Heil, in einem standesamtlichen Akt unsere Lebenspartnerschaft eintragen lassen. Es war uns ein Anliegen, nachfolgend den kirchlichen Segen für unsere Beziehung zu empfangen. In einem sehr würdigen Gottesdienst hat Pfarrer Peter Kollas von der katholischen Domgemeinde diesen Segen erteilt. Dafür sind wir ihm sehr dankbar. Danach fand in unserem Haus, auf dem Sonnendeck, eine Feier mit unseren Gästen, die aus dem gesamten Bundesgebiet angereist waren, statt.
FAZ.net - 21.08.08
Bezirksdekan nach Segnung von Homosexuellen abgesetzt
{mosimage}Tebartz-von Elst: Segnung eingetragener Lebenspartnerschaften durch katholische Seelsorger nicht möglich
20. August 2008 Nach der Segnung eines homosexuellen Paares hat der katholische Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst dem Wetzlarer Bezirksdekan Peter Kollas sein Amt entzogen. Alle Gläubigen seien nach der Lehre der katholischen Kirche verpflichtet, gegen die rechtliche Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften Einspruch zu erheben, erklärte das Bistum Limburg am Mittwoch. Eine Segnung eingetragener Lebenspartnerschaften durch katholische Seelsorger sei deshalb nicht möglich.
Spiegel online - 20.08.2008
HOMOSEXUELLEN-SEGNUNG
Limburger Bischof beruft Dekan ab
Er hat ein schwules Paar gesegnet - nun ist er sein Amt los: Der Limburger Bischof Tebartz-van Elst hat Bezirksdekan Peter Kollas suspendiert. Man müsse gegen die rechtliche Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften Einspruch erheben - so die offizielle Begründung.